Elternpflegschaft

Schulpflegschaft - Die Elternvertretung am ASG

Die Wahl der weiterführenden Schule ist für Eltern ein neuer Lebensabschnitt auf dem sie ihre Kinder begleiten und zunächst mit vielen Fragen verbunden. Für unsere Kinder wünschen wir uns eine Schule, die eine erfolgreiche und umfassende Ausbildung gewährleistet, aber auch für eine glückliche Schulzeit steht. Die Kinder sollen ihren Fähigkeiten entsprechend, schulisch wie sozial gefördert und gefordert werden. Motivation und verantwortungsbewusstes Handeln stehen hier im Fokus.

Wir als Eltern können unsere Kinder unterstützen, indem wir am Schulleben teilhaben, mit der Schule zusammenarbeiten und uns für die Belange unserer Kinder einsetzen. Die Kooperation von Eltern und Schule ist in unterschiedlichen Bereichen möglich und dem ASG sehr wichtig. Als Eltern sind wir eng eingebunden in die Organisation von Schulfesten, Sommerfesten und dem Tag der offenen Tür und können zudem Theatervorstellungen, Musikvorführungen, Konzerte und Vorträge am ASG besuchen. Wir nehmen dadurch Teil am Schulleben unserer Kinder und zeigen Interesse an ihrer Leistung, Motivation und Kreativität.

Wir für Euch – Die Elterngremien:

Das Team des Schulpflegschaftsvorsitzes im Schuljahr 2023/24. Vorsitzender: Herr Dirk Starke (2. von rechts) Stellvertreter: Frau Kathrin Salomon (links), Frau Bettina Berger (2. von links) und Herr Stefan Andorf (rechts)

Die Klassenpflegschaft wird von den Eltern einer Klasse oder Jahrgangsstufe gebildet. Sie wählen gleich zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft vertreten. Sie stehen zudem in engem Kontakt zum Klassenlehrer und sind das Sprachrohr der Eltern.

Hier finden Sie eine aktuelle Liste der jeweiligen Elternvertreterinnen und der Vertreter der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften.

Die Schulpflegschaft ist die Interessensvertretung der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit am ASG. Sie wird gleich nach der Wahl aller Vertreter der Klassen oder Jahrgangsstufen einberufen und berät in Zusammenarbeit mit den Schülervertretern und den Lehrern über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu gehört u. a. die Einflussnahme bei der Anschaffung von Lernmaterialien, aber auch die Mitwirkung bei der Entwicklung und Evalutation von Konzepten oder Programmen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen kann die Schulpflegschaft Anträge an die Schulkonferenz richten. Sie wählt aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden und dessen Vertreter. Außerdem gehört die Wahl und Entsendung von Elternvertretern für die Schulkonferenz und den Fachkonferenzen zu ihren Aufgaben. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Schulpflegschaft ist der § 72 des Schulgesetzes.

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffende Angelegenheiten. Alle Eltern können sich hier zur Wahl stellen lassen. Die Teilnehmer der Schulpflegschaftsversammlung wählen die endgültigen Mitglieder per Abstimmung aus.

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium einer Schule und entscheidet auf höchster Ebene über die Angelegenheiten der Schule. Auf der Schulpflegschaftsversammlung werden 6 Elternvertreter und ihre Stellvertreter gewählt, die dann die Interessen aller Eltern dort vertreten. Die Schulkonferenz setzt sich außerdem aus 6 Schülervertretern und deren Stellvertretern und aus 6 Lehrern zusammen und wird in der Regel vom Schulleiter geleitet.