Gemäß den Corona-Regelungen des Landes NRW (Corona Test- und Quarantäneverordnung) sowie dem RKI gelten für Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne sind, folgende Bestimmungen zur Freitestung:
Schüler*innen, die wegen eines eigenen positiven PCR-Ergebnisses in Isolierung (Quarantäne) sind |
Schüler*innen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind |
Quarantänedauer: 10 Tage |
Quarantänedauer: 10 Tage |
Freitestung: nach 7 Tagen, wenn seit dem 5. Tag symptomfrei |
Freitestung: nach 5 Tagen |
Testform: PCR oder zertifizierter Schnelltest |
Testform: PCR oder zertifizierter Schnelltest |
Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchts ist der negative Testnachweis vorzulegen.