Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler

Gemäß den Corona-Regelungen des Landes NRW (Corona Test- und Quarantäneverordnung) sowie dem RKI gelten für Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne sind, folgende Bestimmungen zur Freitestung:

Schüler*innen, die wegen eines eigenen positiven PCR-Ergebnisses in Isolierung (Quarantäne) sind

Schüler*innen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind

Quarantänedauer: 10 Tage

Quarantänedauer: 10 Tage

Freitestung: nach 7 Tagen, wenn seit dem 5. Tag symptomfrei

Freitestung: nach 5 Tagen

Testform: PCR oder zertifizierter Schnelltest

Testform: PCR oder zertifizierter Schnelltest

Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchts ist der negative Testnachweis vorzulegen.